AGB der ROOCKiE AG

1. Allgemein

Diese AGB sind anwendbar auf sämtliche Vertragsverhältnisse (Lieferungen, Dienstleistungen etc.) zwischen der ROOCKiE AG (nachfolgend «ROOCKiE» oder «Auftragnehmer») und ihren Kunden (nachfolgend «Kunde», «Vertragspartner» oder «Auftraggeber»). Sofern der individuelle Vertrag andere Regelungen als diese AGB vorsieht, gehen die vertraglichen Regelungen den AGB grundsätzlich vor, soweit nicht explizit eine andere Regelung getroffen wurde.

Diese AGB gelten sowohl für das vorliegende Geschäft als auch für alle zukünftigen Geschäftsfälle sowie auf alle im Zusammenhang hiermit gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen, auf der Verpackung etc., unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder per Internet erfolgt sind.

2. Angebot und Abschluss

Alle Angebote/Offerten sind für ROOCKiE - soweit nichts anderes vereinbart - fünf Arbeitstage verbindlich. Zu spät angenommene Angebote werden erst durch schriftliche Bestätigung der ROOCKiE verbindlich. Soweit ROOCKiE von Dritten bezogene Waren anbietet, kann ROOCKiE vom Vertrag zurücktreten, falls die Drittlieferung, von ROOCKiE unverschuldet, unterbleibt. Die in Preislisten, Katalogen, Werbemedien, etc. angeführten Informationen über Leistungen der ROOCKiE stellen im Sinne von Art. 7 OR keine Angebote dar. Mündliche Auskünfte, Nebenabreden sowie alle sonstigen Erklärungen und Zusagen von ROOCKiE gleich welcher Art, auch im Zusammenhang mit der Abwicklung von Reklamationen, sind unwirksam, sofern sie nicht von ROOCKiE vor Vertragsabschluss schriftlich als vereinbart bestätigt werden. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich der AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mitarbeiter von ROOCKiE sind nicht bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen, wie etwa Zusagen über bestimmte Liefertermine, abzugeben. Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt.

3. Preise

Zur Berechnung gelangen die am Tag der Bestellung gültigen Preise zzgl. MwSt. in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zur Anwendung. Vereinbarte Preise gelten vorbehältlich einer Änderung der Gestehungskosten. Im Falle einer Änderung der Gestehungskosten wird der Kunde vorgängig in geeigneter Form informiert. Basieren Angebote auf aktuellen US-Dollar- oder Eurokursen, ist ROOCKiE berechtigt, Kursschwankungen dem Kunden zu verrechnen. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, ohne Nebenspesen, ohne Kosten für Verpackung, ohne Versand und ohne Zoll; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

Für Dienstleistungen, insbesondere Wartungs-, Reparatur-, Installationsarbeiten und Schulungen werden die jeweils gültigen Regiestundensätze von ROOCKiE verrechnet. Die Kosten von Erweiterungsprodukten sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

Bei Softwarefunktionen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Beratung, Programmierung, Schulung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

Der Vertragspartner ist zur Zahlung der Entgelte gemäss den Regelungen im Angebot verpflichtet, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Sämtliche Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in ihrer jeweils gültigen Höhe.

Monatliche Entgelte sind beginnend mit dem Tag der Bereitstellung der jeweiligen Leistung von ROOCKiE durch den Vertragspartner zu bezahlen. Soweit die Installation im Laufe eines Monats erfolgt, sind monatliche Entgelte für den Rest des Monats pro rata zu zahlen. Diese monatlichen Entgelte sind mit dem Tag der Bereitstellung der jeweiligen Leistung fällig und werden von der von Ihnen angegebenen Zahlungsart bei Abschluss des Vertrages bzw. zu Beginn des Monats abgebucht. Der Vertrag über die Nutzung der Software-Lizenz läuft automatisch weiter bis zur Kündigung (siehe Ziff. 18«Kündigung» unten). Solange die Kündigung nicht vor Ablauf des Monats gekündigt wird, erklären Sie sich mit der erneuten Belastung des Monatsentgeltes für den folgenden Monat als einverstanden.

Die Zahlung von einmaligen Bereitstellungsentgelten und/oder Projektierungsaufwendungen werden soweit nicht anders vereinbart mit Abschluss/Unterschrift des Vertrages fällig.

4. Lieferung und Leistungen

ROOCKiE erbringt ihre Leistungen nach dem zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Vertrages anerkannten und üblichen Stand der Technik.

ROOCKiE wird Störungen der Dienstleistungen, sofern sie in ihrem Verantwortungsbereich liegen,innerhalb angemessener Frist beheben.

ROOCKiE kann die Dienstleistungen jederzeit aussetzen, wenn

- dies erforderlich ist, um Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der Qualität der Dienstleistungen durchzuführen;

- dies erforderlich ist, um einer behördlichen und/oder gerichtlichen Anordnung Folge zu leisten;

- der Vertragspartner ROOCKiE bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag/Einzelvertrag behindert; oder

- die Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden offensichtlich rechtswidrig oder missbräuchlich ist.

ROOCKiE wird den Vertragspartner soweit möglich und zumutbar vorgängig über eine solche beabsichtigte Aussetzung der Dienstleistungen in geeigneter Form unterrichten.

Zur Optimierung und Leistungssteigerung der technischen Systeme kann ROOCKiE ihre technischen Einrichtungen im notwendigen und auf ein Minimum begrenzten Umfang für Wartungsarbeiten ausser Betrieb nehmen. Diese Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Solche Wartungszeiten werden bei der Ermittlung ggf. vereinbarter Verfügbarkeiten nicht berücksichtigt.

Lieferfristen sind unverbindlich und beginnen nicht vor Klärung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages. Dies gilt auch für Fristen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Gewährleistungs- oder Garantiefällen und sonstigen Leistungen. ROOCKiE behält sich in jedem Fall eine Lieferfrist von 30 Tagen vor, welche mit der Auftragsbestätigung beginnt. Von ROOCKiE nicht zu vertretende Lieferverzögerungen berechtigen den Vertragspartner nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- oder Schadenersatzansprüchen. Teillieferungen sind, soweit dem Vertragspartner zumutbar, zulässig.

Unverschuldete Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt sowie andere Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches von ROOCKiE, insbesondere auch Lieferverzögerungen und dergleichen seitens der Vorlieferanten, berechtigen ROOCKiE unter Ausschluss von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen zur Verlängerung der Lieferfristen oder, bei dauernden Leistungshindernissen, zur Aufhebung des Vertrages. Dies gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich ROOCKiE in Verzug befindet.

Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners, auch bei Teillieferungen. Dies gilt auch dann, wenn Frankolieferung vereinbart wird. Frachtkosten werden nicht vorgelegt. Mit der Absendung oder Abholung durch den Transporteur, spätestens mit der Übergabe der Ware an den Vertragspartner oder dessen Beauftragten, geht die Gefahr auf den Vertragspartner über. Bei Export der gekauften Ware ist der Vertragspartner verpflichtet, für die notwendigen Export- und Zollbewilligungen und dergleichen auf seine Kosten zu sorgen. ROOCKiE haftet nicht für die Zulässigkeit der Ausfuhr der Waren. Sollten für ROOCKiE durch die Versendung, den Transport oder den Export der Waren irgendwelche Aufwendungen oder Kosten entstehen, hält der Vertragspartner ROOCKiE schad- und klaglos.

Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmass, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber. Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen. Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Abnahmeprotokoll vom Auftraggeber bestätigt (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen.

Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software in jedem Fall als abgenommen. Auftretende Mängel, d.h. Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um schnellstmögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete wesentliche Mängel vor, welche den Echtbetrieb behindern oder verunmöglichen, so ist nach Mängelbehebung eine erneute Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist dagegen nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.

Bei Bestellung von Standard- Software-Funktionen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Funktionen. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulungen und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung, vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu erstellen.

5. Betaversionen

Programmversionen, welche Test- und Entwicklungszwecken dienen, sind nicht für den Produktivbetrieb ausgelegt; sie sind typischerweise als Betaversion (Bsp. V.0.3.0 beta) gekennzeichnet. ROOCKiE gewährt keinerlei Garantien oder Support für solche Programmversionen. Ein Datenverlust oder eine Inkompatibilität zu anderen Programmversionen ist möglich; ROOCKiE lehnt dafür jegliche Haftung ab.

6. Kostenlose Testphase

Jeder Kunde ist grundsätzlich berechtigt, einmal die kostenlose Testphase für 14 Tage zu aktivieren, welche vollen Zugriff auf die Funktionen von ROOCKiE bietet. ROOCKiE ist jedoch jederzeit berechtigt, diese Testphase zu beenden oder einzuschränken. Nach der Testphase gilt der Account automatisch als Standard, solange keine kostenpflichtige Nutzungslizenz erworben wird.

7. Gewährleistung und Haftung

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die übernommenen Waren unverzüglich entsprechend zu untersuchen und auf ihre Mängelfreiheit zu überprüfen. Mängelrügen sind vom Vertragspartner unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Lieferung bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen schriftlich geltend zu machen. Transportschäden, wie etwa die mechanische Beschädigung der gelieferten Ware, sowie Fehlmengen sind ROOCKiE vom Vertragspartner binnen 24 Stunden nach Erhalt der Ware mitzuteilen. Mängelrügen berechtigen nicht zur teilweisen oder gänzlichen Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge. Vorstehende Regelungen gelten nicht für Verbrauchergeschäfte.

Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neugeräten 24 Monate, bei gebrauchten Gegenständen sind die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist wird durch Mängelbeseitigung bzw. Mängelbeseitigungsversuche weder verlängert noch unterbrochen; hierzu bedarf es der gerichtlichen Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches oder einer schriftlichen Anerkennung des Mangels durch ROOCKiE. Mängelbeseitigungsversuche stellen keine Anerkennung dar und führen nicht zur Verlängerung der Frist. Dasselbe gilt für Mängelbeseitigungen auf Kulanz, welche ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgen. Bei Teillieferung beginnt die Gewährleistungsfrist mit Übergabe des jeweiligen Teils.

8. Rücksendungen

Der Vertragspartner ist verpflichtet, Gewährleistungs- oder Schadenersatzforderungen ausschliesslich unter Einhaltung des im folgenden angeführten Reklamations-Modus geltend zu machen: Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist unter Angabe von Rechnungsnummer, Rechnungsdatum sowie der Fehler die reklamierte Ware bei ROOCKiE oder beim Servicepartner abzugeben oder frei Haus an ROOCKiE oder an den Servicepartner einzusenden. Im Fall der Einsendung eines reklamierten Produkts trägt der Garantieberechtigte die Kosten für den Versand an ROOCKiE/den Servicepartner sowie das Risiko eines etwaigen Verlustes oder einer Verzögerung beim Versand. Reklamierte Waren, bei denen der vereinbarte Modus nicht eingehalten wurde, werden unbearbeitet retourniert und es wird jedes Mal eine Bearbeitungspauschale von CHF 15.00 zzgl. MwSt. verrechnet. Stellt sich heraus, dass das reklamierte Produkt keine Mängel aufweist oder dass die Fehlerangaben unrichtig waren, wird eine Mindestbearbeitungspauschale von CHF 15.00 zzgl. MwSt. verrechnet. Vorgenannte Abwicklungsvorschriften gelten für sämtliche Rücksendungen an ROOCKiE oder an von ROOCKiE beauftragte Drittfirmen, unabhängig vom Grund der Rücksendung.

Umfang der Gewährleistung: Bei gerechtfertigter Mängelrüge wird ROOCKiE in erster Linie den Mangel beseitigen, gegebenenfalls Ersatz liefern. Erfolgt eine Reklamation später als sechs Monate nach dem Herstellungsdatum, bemisst sich die Höhe einer etwaigen Rückzahlung nach dem Kaufpreis abzüglich der Nutzungsvorteile. Der Beweis, dass der behauptete Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war, obliegt dem Vertragspartner. Bei einer Rüge nach dem vierundzwanzigsten (24) Monat der Gewährleistungsfrist wird übliche Abnützung vermutet, welche keine Gewährleistungsansprüche mehr begründet.

Keine Gewährleistungsansprüche bestehen bei

- zweckentfremdeter Verwendung des Produktes, Nichtbeachtung von Benutzerhinweisen in der zusammen mit dem Produkt gelieferten Benutzeranleitung und/oder Garantiekarte bzw. Reparatur- und Servicekarte, oder durch sonstige missbräuchliche Nutzung des Produkts, etwa den Betrieb der Vertragswaren zusammen mit Geräten oder Programmen, deren Kompatibilität ROOCKiE nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt hat,

- Veränderung des Produkts,

- Reparaturversuchen Dritter, d.h. nicht von ROOCKiE oder von einem von ROOCKiE benannten Servicepartner,

- unsachgemässem Transport oder unsachgemässer Verpackung bei Rücksendung des Produkts an ROOCKiE oder an einen Servicepartner von ROOCKiE, oder

- unsachgemässer Installation von Produkten von Drittanbietern (z.Bsp. Speichermodulen), welche zur Beschädigung oder Funktionsunfähigkeit des gelieferten Produktes geführt haben.

9. Haftungsbegrenzung

Schadenersatzansprüche und Irrtumsanfechtungsansprüche, die aus einer allfälligen mangelhaften Lieferung oder der nicht ordnungsgemäßen durchführung einer sonstigen Leistung von ROOCKiE, etwa im Zusammenhang mit der Abwicklung von Gewährleistungs- oder Garantiereparaturen entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere jede Haftung für Datenverlust und entgangenen Gewinn des Vertragspartners. Obige Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit der Schaden von ROOCKiE vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit ein Schaden durch das Fehlen einer Beschaffenheit entsteht, die ROOCKiE garantiert hat , für Körperschäden, und für Ansprüche aufgrund des Produktehaftpflichtgesetzes.

10. Gewährleistung bei Händlern

Veräussert der Vertragspartner die von ROOCKiE erworbene Ware an einen Endabnehmer weiter, kann ROOCKiE vorsehen – etwa in einer dem Gerät beiliegenden Service- und Reparaturkarte – dass etwaige vom Endabnehmer geltend gemachte Gewährleistungsansprüche von ROOCKiE oder einem Servicepartner von ROOCKiE namens und im Auftrag des Vertragspartners als dessen Erfüllungsgehilfe direkt mit dem Endabnehmer abgewickelt werden. Ein direkter Anspruch gegen ROOCKiE entsteht dem Endabnehmer hierdurch nicht. Bei etwaigen von ROOCKiE abgegebenen eigenständigen Garantiezusagen an den Endabnehmer, etwa in einer dem Produkt beiliegenden Garantiekarte, handelt es sich um eine sog. eingeschränkte Produktgarantie, die unabhängig von den in diesem Punkt und den in den einzelnen Ländern gesetzlich geregelten Gewährleistungsansprüchen des Käufers besteht.

11. Gewährleistung bei Programmierleistungen und Softwareprodukten

Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung in jedem Fall Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Massnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit ist ausgeschlossen. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Verrechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind. Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemässe Bedienung, geänderten Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger (soweit solche vorgeschrieben sind), anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.

Für den Verlust oder die Beschädigung von Daten und Programmen und deren

Wiederherstellung haftet ROOCKiE nur insoweit, als dieser Verlust bzw. die Beschädigung aufgrund eines Verschuldens von ROOCKiE entstanden ist.

12. Höhere Gewalt

ROOCKiE hat Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt nicht zu vertreten.

Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Streik, rechtmässige unternehmensinterne Arbeitskampfmassnahmen, Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte oder der unverschuldete Wegfall von Genehmigungen. ROOCKiE wird den Vertragspartner über den Eintritt von Ereignissen höherer Gewalt in geeigneter Form informieren.

Soweit die Haftung nach den vorstehenden Absätzen wirksam ausgeschlossen oder

beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der

sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ROOCKiE.

13. Mitwirkungspflichten

Der Vertragspartner verpflichtet sich, ROOCKiE bei der Installation der Service- und Technikeinrichtungen sowie bei der Erbringung der Dienstleistungen angemessen zu unterstützen. Insbesondere verschafft der Vertragspartner ROOCKiE im für den Aktivierungsprozess erforderlichen Umfang Zutritt zu seinen Räumlichkeiten bzw. denen des Endkunden. Das gilt entsprechend auch für einen gegebenenfalls notwendigen Austausch der von ROOCKiE bereitgestellten technischen Anlagen oder sonstigen Wartungs- oder Reparaturarbeiten. Kommt der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten schuldhaft nicht nach oder verweigert er sie ernsthaft, so gilt die Dienstleistung ab diesem Zeitpunkt als bereitgestellt. In diesem Fall wird ROOCKiE einen neuen Termin vereinbaren und eine ggf. zusätzlich erforderliche Anfahrt berechnen.

14. Support

Gegenüber Kunden leistet ROOCKiE Support, wenn Probleme nicht durch den Kunden selbst gelöst werden können. Bei Händlern obliegt der Support für deren Endkunden grundsätzlich dem Händler. ROOCKiE übernimmt den Third-Level-Support, wenn Probleme beim Endkunden nicht durch den Händler gelöst werden können. In jedem Fall kann ROOCKiE diese Leistung gemäss den aktuell gültigen Regiestundensätzen oder gemäss allfällig individuell vereinbarten Konditionen abrechnen.

Bei Händlern kann ROOCKiE zur Eröffnung und Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes direkten Kontakt zu den Endkunden aufnehmen, sofern dies im Einzelfall zum Erbringen der Dienstleistung notwendig ist.

Der Kunde stellt die erforderlichen Leitungswege, Strom und Erdung unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung und hält diese für die Dauer des Vertrages in funktionsfähigem und ordnungsgemässem Zustand.

Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ist der Kunde für die Installation der Endgeräte vor Ort verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, die Aufschaltung der Endgeräte an die dafür vorgesehenen Schnittstellen, gemäß der jeweiligen Installationsanleitung, vorzunehmen oder durch den Endkunden entsprechend vornehmen zu lassen.

15. Datenschutz

ROOCKiE erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nach Massgabe der datenschutzrechtlichen Gesetze und Bestimmungen.

Die ROOCKiE betreibt die für den Betrieb von ROOCKiE notwendigen Server- und Systemkomponenten und stellt diese dem Kunden als Software-as-a-Service für die Dauer des Vertrags bereit. Die Komponenten werden in einem technisch und organisatorisch abgesicherten Rechenzentrum betrieben.

Die Kommunikation der vom Kunden installierten Software und der von der ROOCKiE bereitgestellten Server erfolgt ausschließlich über verschlüsselte Verbindungen via HTTPS. Alle Daten werden im Rechenzentrum verschlüsselt gespeichert.

Über das Internet werden keine unverschlüsselten Daten übertragen. Weder die ROOCKiE noch Betreiber der Rechenzentren können verschlüsselte Daten lesbar machen.

Für die übrigen Datenschutzaspekte wird auf die separate Datenschutzerklärung von ROOCKiE verwiesen, welche einen integrierenden Bestandteil dieser AGBs bildet.

16. Einbau- und sonstige technische Vorschriften

Bei Verwendung der gelieferten oder reparierten Waren sind die Einbau-, Bedien- und sonstigen technischen Vorschriften und Hinweise genau zu beachten. ROOCKiE übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die aufgrund Überlastung oder unsachgemäßer Behandlung, Bedienung, Installation, Einbau oder dergleichen, entstehen. Eine Haftung oder Gewähr für die Kompatibilität mit anderen Produkten oder Systemen oder für einen bestimmten Verwendungszweck ist ausgeschlossen, soweit ROOCKiE die Kompatibilität bzw. die Vereinbarkeit mit dem beabsichtigten Verwendungszweck nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Sodann beschränkt sich die Haftung von ROOCKiE bei Verletzung eventueller Warn- und Aufklärungspflichten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

17. Zahlungsbedingungen

Die Rechnung ist fällig nach Erhalt ohne Skonto oder sonstige Abzüge. ROOCKiE ist berechtigt, Waren nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme auszuliefern. Der Vertragspartner hat sämtliche dadurch entstandenen Kosten, so etwa außergerichtliche Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten, zu ersetzen.

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Forderungen von ROOCKiE mit eigenen Forderungen, welcher Art auch immer, zu verrechnen.

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu stellen. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer.

Erfüllt der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungspflichten nicht, ist ROOCKiE berechtigt, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der entgangene Gewinn sind vom Auftraggeber zu entschädigen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten. Der Vertragspartner hat bei Bezahlung dafür Sorge zu tragen, dass der Rechnungsbetrag in voller Höhe ohne Abzüge bei ROOCKiE eingeht. Insbesondere die Spesen einer Auslandsüberweisung sind in voller Höhe vom Vertragspartner zu übernehmen.

Weitere Ausführungen sind unter obiger Ziff. 3 (Preise) enthalten.

Bei Zahlungsverzug ist ROOCKiE berechtigt, die Nutzung der Leistung auf Kosten des Kunden zu sperren. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt ROOCKiE vorbehalten.

18. Kündigung

Der Vertrag kann bei Erwerb einer kostenpflichtigen Lizenz jederzeit auf Ende eines Monats gekündigt werden. Die Softwarelizenz kann bis zum Ende des Monats weiterhin genutzt werden. Eine Rückerstattung eines Zeitraumes aufgrund allfällig nicht genutzter Softwarelizenz erfolgt nicht. Die Erfassung neuer Erhebungen wird nach Kündigung bzw. nach Ablauf des Monats deaktiviert.

19. Software Lizenzrechte

An der dem Kunden im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellten Software und ggf. nachträglicher Ergänzungen wird dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches-, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht zur bestimmungsgemässen Nutzung der vertragsgegenständlichen Software eingeräumt. Der Kunde darf das Nutzungsrecht nicht an Dritte übertragen.

20. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht.

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.

Gerichtsstand ist das am Sitz der ROOCKiEzuständige Gericht. Die ROOCKiEkann den Kunden auch an seinem Sitz belangen.

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